Deine Aufgaben
Die ambulanten Hilfen nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) bzw. SGB IX (Eingliederungsförderung) sind ausgerichtet auf die Stärkung der Persönlichkeit der Kinder und Jugendlichen, auf den Abbau von Benachteiligungen sowie die Verbesserung der Erziehungsfähigkeit der Eltern und deren Entlastung in kritischen Situationen:
- In der Familienhilfe unterstützt du Familien bei der Bewältigung von Problemen, bei dem Erlernen von unterschiedlichen Konfliktlösungsstrategien und stärkst bzw. erweiterst die erzieherischen Handlungsmöglichkeiten.
- In der Eingliederungsförderung begleitest du Kinder und Jugendliche mit seelischen, geistigen und körperlichen Beeinträchtigungen unter Berücksichtigung der aktuellen und individuellen Lebensumstände.
- Im Betreuten Einzelwohnen (BEW) leistest du aufsuchende ambulante Betreuung für Menschen mit einer geistigen, körperlichen und/oder mehrfachen Beeinträchtigung und für Menschen mit einer psychischer Beeinträchtigung, die in der eigenen Wohnung leben.